Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Realschule, das am 30. September 2015 vom Landtag beschlossen wurde, ermöglicht es, dass Schülerinnen und Schüler an Realschulen künftig verstärkt entsprechend ihrer individuellen Lern- und Leistungsentwicklung binnendifferenziert unterrichtet und gefördert werden. Sie können künftig nicht nur den Realschulabschluss am Ende von Klasse 10, sondern auch den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 an der Realschule erwerben.
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