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Mund-Nasen-Bedeckung

Liebe Elternbeiräte,

liebe Eltern,

 

auf die Anfrage, ob die Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Mundschutz) tragen müssen, gibt die Hygieneverordnung wie auch das update, das ab 29.06.2020 gilt, klare Hinweise.

Den vollständigen Text finden Sie im Anhang.

 

Es besteht keine Pflicht, im Unterricht einen Mundschutz zu tragen.

Anders sieht es im Schulbus und an den Haltestellen aus: Dort gilt die Pflicht!

Wir haben intern vereinbart, dass Kinder dann den Mundschutz im Unterricht tragen, wenn sie die Nähe der Lehrerinnen und Lehrer suchen und benötigen. Die Kolleginnen verfahren gleichermaßen. Gut eingespielt hat sich auch der Mundschutz, bis die Kinder im Klassenzimmer am Platz sitzen, bzw. wenn sie das Klassenzimmer wieder verlassen.

Im Pausenhof dürfen Kinder nur dann zum Rundlauf an die Tischtennisplatte, wenn sie einen Mundschutz tragen. Diese internen Vorgaben wollen wir auch nach dem 29.06. fortführen und sie sind durch die Verordnung so abgedeckt, s.u.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Regelungen Ihrerseits als Eltern mittragen und Ihrem Kind immer eine Mund-Nase-Bedeckung in die Schule mitgeben.

 

Freundliche Grüße

Klaus Käppeler

 

 

 

Diese aktualisierte Hygienemaßnahmen gelten ab 29.06.2020

 

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten,

Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem

Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber immer zulässig. Sollten

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-

Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Für die Grundschülerinnen

und Grundschüler ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch

dann nicht vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand unterschritten wird.

 

Ebenso ist zu beachten, dass die Schülerinnen und

Schüler im öffentlichen Personennahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

haben.