Kooperation mit dem Sonderpädagogischen Dienst

Der Sonderpädagogische Dienst bietet Unterstützung bei der Förderung von Kindern an allgemeinen Schulen (Grund- und Hauptschulen), die Lern- bzw. Entwicklungsprobleme zeigen.  
Arbeitsweise:

  • Freiwillige Beratung von LehrerInnen, Schulen, Eltern, SchülerInnen
  • Koordination der Fördermöglichkeiten
  • Grundsätzlich ergebnis-offene, konsens-orientierte Prozess-Begleitung, die alle Beteiligten einbezieht.  

Der Erfolg von Förderung hängt entscheidend davon ab, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Dafür ist eine Zusammenarbeit von Schule und Eltern erforderlich. Wenn deutliche Anhaltspunkte eines Förderbedarfs vorliegen, der die Möglichkeiten der allgemeinen Schule übersteigt, kann sie Unterstützung beim sonderpädagogischen Dienst suchen. Bei Bedarf werden auch Experten aus dem schulischen und dem außerschulischen Bereich einbezogen. Die Koordination erfolgt durch die allgemeine Schule.  

Verlauf eines Beratungsprozesses:  

  1. Die Grund- / Hauptschule berät mit den Eltern über mögliche Fördermaßnahmen. Wenn die Maßnahmen nach der vereinbarten Zeit dem Kind nicht ausreichend helfen, vereinbaren die Schule und die Eltern, den sonderpädagogischen Dienst zu rufen.  
  2. Ein(e) Kooperationslehrer(in) - spricht mit Lehrern, Eltern und dem Kind - besucht und beobachtet das Kind im Unterricht - führt eine individuelle Förder-Diagnostik im Einzelkontakt mit dem Kind durch. Dabei werden pädagogische und psychologische Beobachtungs- und Testverfahren verwendet. (Bei Bedarf werden nach Absprache mit den Eltern auch außerschulische Experten hinzugezogen.)  
  3. Die Ergebnisse und Einschätzungen werden mit den Eltern und der Schule ausführlich besprochen. Aus diesem umfassenden Bild der gesamten Lernsituation des Kindes wird gemeinsam der aktuelle Förderbedarf definiert.  
  4. Gemeinsam wird die weitere Förderung des Kindes geplant und beschlossen:
  • Welche Hilfen sind notwendig?
  • Wo werden diese Hilfen angeboten?
  • Wie werden die Hilfen organisiert?

Pflicht zum Besuch der Sonderschule ist aufgehoben

  • Seit 15. Juli 2015 ist die Pflicht zum Besuch der Sonderschule aufgehoben.
  • Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können  wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.
  • Aktuell besuchen zehn Kinder mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Hohensteinschule mit ihren insgesamt 140 Schülern.

Wahlrecht der Eltern stärken

  • Die Eltern eines Kindes mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können sich zwischen einer Beschulung im Bildungs -und Beratungszentrum oder einer allgemeinen Schule entscheiden.
  • Ein absolutes Elternwahlrecht gibt es jedoch nicht. Bei Unstimmigkeiten soll in einer Bildungskonferenz mit Eltern, Schulleitung, Jugendamt und Schulamt die bestmögliche Unterstützung für den Schüler mit erhöhtem Förderbedarf gefunden werden.

Gruppenbezogene Bildungsangebote

  • Inklusive Bildungsangebote werden im zieldifferenten Unterricht möglichst gruppenbezogen angelegt.

  • Aktuell besuchen zehn Kinder mit Förderbedarf die Hohensteinschule mit ihren insgesamt 140 Schülern. Dabei befinden sich acht Kinder in  gruppenbezogenen Angeboten.

  • Die Inklusionsklassen werden, wenn möglich kleiner gehalten.

  • Im begründeten Einzelfall ist auch die Möglichkeit gegeben, eine zieldifferente Einzelfalllösung einzurichten.

Aufnahme des zieldifferenten Unterrichts ins Schulgesetz

  • Gemeinsamer Unterricht  erfolgt für Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot auch dann, wenn diese Schüler die jeweiligen Bildungsziele der allgemeinen Schulen nicht erreichen können (zieldifferenter Unterricht).
  • Der zieldifferente Unterricht wird im Lehrerteam umgesetzt, d.h. an der Hohensteinschule arbeiten Grund- und Hauptschullehrer mit Sonderpädagogen zusammen und gestalten gemeinsamen Unterricht.

Teamteaching

  • Der gemeinsame Unterricht setzt gemeinsame Einstellungen und Haltungen der Lehrenden voraus.

  • Jede Lehrkraft fühlt sich für alle Schüler verantwortlich.

  • Jede Lehrkraft unterstützt individuelles Lernen.

Gemeinsamer Unterricht Gemeinsam verschieden Lernen

  • Methoden wie Lernpläne und Werkstattunterricht ermöglichen die Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und Lernvermögens und ermöglichen eine gezielte und intensive Unterstützung der Kinder durch die Lehrpersonen.

  • Durch die Wahl der Aufgaben, des Lernorts und des Arbeitspartners wird Selbständigkeit und Eigenverantwortung des Schülers gefördert.

  • Die Anzahl und Schwierigkeiten der Aufgaben im Lernplan können variieren.

Hausaufgaben im gemeinsamen Unterricht

  • Nicht alle Schüler bekommen die gleichen Hausaufgaben.

  • Die Hausaufgaben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich quantitativ unterscheiden, d.h. es sind weniger Aufgaben.

  • Die Hausaufgaben können sich inhaltlich unterscheiden, d.h. manche Schüler bekommen allgemein Übendes als Hausaufgabe, andere eher komplexere  Aufgaben, bei denen Transferleistungen gefragt sind.

Individuelle Kompetenzen dokumentieren

  • Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf schreiben teilweise andere, manchmal  „abgespeckte“ Lernzielkontrollen. Dies wird für jeden Schüler mit Förderbedarf individuell überlegt und hängt vom Arbeitstempo, der Konzentrationsfähigkeit und den individuellen Kompetenzen ab.

  • Die Leistung des Schülers wird in diesem Fall an seinem eigenen Lernzuwachs gemessen und nicht an den anderen Mitschülern.

Bewertung

  • Vergleichende Leistungsmessung soll nur da stattfinden, wo es Sinn macht (Klassenarbeiten werden mit geschrieben, gegebenenfalls aber entlastet).

  • Bei LRS und Dyskalkulie kann ein Nachteilsausgleich stattfinden.
  • Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erhalten ein Zeugnis der allgemeinen Schule.

  • Die Leistungsbeurteilung erfolgt unter der Federführung der allgemeinen Schule in enger Absprache mit den sonderpädagogischen Lehrkräften.
  • Bei zieldifferenter Beschulung (Bildungsgang Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung) wird folgender Satz im Zeugnis unter Bemerkung aufgeführt:

"Dem Unterricht und der Leistungsbewertung wurde der Bildungsplan mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu Grunde gelegt."